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3. Tipps und Ratschläge
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3. Tipps und Ratschläge
Notfallmappe
Oft beeinflussen unvorhersehbare Ereignisse das
gesamte Leben. Ob Unfall, Krankheit oder Alter – in
diesen Situationen stellt sich die Frage, ob der Betroffene
alles für sich selbst und gegenüber seinen
Anghörigen geregelt hat.
Es empfiehlt sich, bestimmte Urkunden, Bescheinigungen
und Dokumente, zusammengefasst in einem
separaten Aktenordner aufzubewahren, damit
Sie diese bei Bedarf immer gleich zur Hand haben.
Einen guten Überblick und wertvolle Hinweise dazu
finden Sie z. B. im Landesportal für Seniorinnen und
Senioren Niedersachsen beim Niedersächsischen
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
(Stichwort Notfallmappe – Ich bin vorbereitet)
auch als download.
www.senioren-in-niedersachsen.de
Bewahren Sie Ihre Notfallmappe an einem sicheren
Ort auf und teilen Sie einer Person Ihres Vertrauens
mit, wo Sie diese Mappe aufbewahren.
Personalausweis/Reisepass
Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass
benötigen, wenden Sie sich an Ihre Stadt-
oder Gemeindeverwaltung vor Ort (Adressen siehe
S. 12).
Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder Alter die
Einwohnermeldeabteilung/das Bürgerbüro nicht
ohne Hilfe aufsuchen können, wenden Sie sich ggf.
an die Fahr- und Begleitdienste der Wohlfahrtsverbände
(siehe S. 16). Eventuell können Sie auch die
Ansprechpartner für Senioren in Ihrer Stadt/Gemeinde
fragen, wer Ihnen behilflich sein kann (Adressen
s. S. 12).
Umzug
Wenn Sie umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb
von zwei Wochen beim zuständigen Einwohnermeldeamt
Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
ummelden.
Haben Sie etwas verloren?
Dann können Sie beim Fundbüro oder Bürgerbüro
Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachfragen,
ob der Gegenstand dort abgegeben worden
ist. Wenn Sie selbst etwas finden, bringen Sie
es bitte ebenfalls zum Fundbüro (Adressen S. 12).
Ehe- und Altersjubiläum
Ein Geburtstag oder ein Hochzeitsjubiläum ist immer
ein Grund zum Feiern! Dies gilt erst recht,
wenn man ein hohes Alter erreicht hat bzw. ein besonderes
Jubiläum ansteht.
In vielen Städten und Gemeinden ist es üblich, dass
die Verwaltung zu besonderen Jubiläen gratuliert.
Geburtstagsjubiläen sind der örtlichen Stadt- oder
Gemeindeverwaltung in der Regel bekannt. Das ist
bei Hochzeitsjubiläen aber nur dann der Fall, wenn
die Ehe vor dem jeweiligen Standesamt geschlossen
wurde.
/www.senioren-in-niedersachsen.de