13.
13. Senioren- und Pflegeheime
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n Gibt es bei den Mahlzeiten verschiedene Gerichte
zur Auswahl?
n Welche Angebote (therapeutische Angebote,
Freizeitangebote) gibt es?
n Sind Einkaufsmöglichkeiten im Haus/in der Nähe
vorhanden? (Ebenso Frisör, Fußpflege o. ä.)
n Erhalten Sie einen eigenen Hausschlüssel?
n Wie ist die Anbindung an den Bus- und Bahnverkehr?
n Kann man eine kurze Zeit zur Probe wohnen?
n Gibt es eine Interessenvertretung der Heimbewohner
(Heimbeirat/Heimfürsprecher)?
Lassen Sie sich neben der Heimordnung auch ein
Muster des Heimvertrags geben, damit Sie sich diesen
in Ruhe anschauen können.
Die Adressen der Alten- und Pflegeheime im
Kreis Helmstedt finden Sie ab S. 61.
Heimkosten und Finanzierung
Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Heim
zu Heim unterschiedlich und u. a. abhängig von
dem jeweiligen Pflegegrad. Der Tagessatz der
Heimkosten setzt sich zusammen aus drei Bestandteilen:
1. Pflegekosten
2. Investitionskosten (= Kosten für den Bau und
die technische Unterhaltung des Heimes)
3. Kosten der Unterkunft und Verpflegung
(„Hotelkosten“)
Hinzukommen können Sonderkosten wie etwa die
Bezahlung von besonderen Getränken, Gebühren
für Gymnastikstunden o.ä.
Die Kosten müssen im Heimvertrag, den Sie mit der
Einrichtung schließen, genau aufgeführt werden.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, erhalten Sie von der
Pflegekasse Leistungen zur stationären Pflege
(s. S. 48). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass
das Heim einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse
geschlossen hat, was aber bei den meisten
Heimen der Fall ist.
Für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie
die Investitionskosten müssen Sie selbst (aus
Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen) aufkommen.
Sofern Sie hierzu nicht in der Lage sind
oder wenn nur ein geringer Pflegebedarf vorliegt
und die Pflegekasse deshalb keine Leistungen erbringt,
können Sie Leistungen der Sozialhilfe beantragen.
Die Sozialhilfe umfasst auch ein monatliches Taschengeld
(„Barbetrag“), das Ihnen monatlich zur
freien Verfügung verbleibt.
Ihr Vermögen ist grundsätzlich zur Deckung der
Heimkosten einzusetzen. Es verbleibt Ihnen allerdings
ein Freibetrag von z. Z. 5.000 Euro je Person.
Sofern Sie ein Haus besitzen, kann Sozialhilfe ggf.
als Darlehen gewährt werden.
Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, prüft das
Sozialamt,
ob Ihre Kinder in der Lage sind, Unterhalt
für Sie zu zahlen oder ob Ihnen vertragliche
Ansprüche oder Schenkungsrückgabeansprüche
zustehen. Dies wäre vorrangig vor der Sozialhilfe zu
berücksichtigen.
Zwecks weiterer Auskünfte und zur Beantragung
von Sozialhilfe wenden Sie sich an:
Landkreis Helmstedt –
GB Soziales, Sozialer Dienst
Conringstraße 28, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/121-2470
Wichtig: Die Leistungen der Pflegekasse sowie
auch der Sozialhilfe sollten bereits vor der Heimaufnahme
beantragt werden! Nur so können Sie
sicherstellen, dass Sie die entsprechenden Leistungen
ab dem Tag der Heimaufnahme erhalten.