7.
7. Wohnen im Alter
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Einen ausführlichen Kriterienkatalog enthält die
DIN-Norm 18040-2 Barrierefreies Bauen – Teil 2
Wohnungen.
www.nullbarriere.de
Seniorenwohnungen sind teilweise mit öffentlichen
Mitteln gefördert, so dass die Miete einen bestimmten
Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Um eine
solche öffentlich geförderte Wohnung mieten zu
können, benötigt man allerdings einen Wohnberechtigungsschein
(Antragsverfahren kostet derzeit
18 E).
Auskünfte zu öffentlich geförderten Seniorenwohnungen
(sowie entsprechende Adressen) und Antragstellung
für den Wohnberechtigungsschein:
Landkreis Helmstedt – GB Bauaufsicht,
Denkmal- und Immissionsschutz
(Adresse S. 15)
Für Bewohner der Stadt Helmstedt (einschließlich
Büdenstedt, Emmerstedt und Barmke):
Stadt Helmstedt – FB 52 Planen und Bauen
(Wohnraum- und Wohnungsbauförderung)
Rathaus, Markt 1, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/17-5226
Weitere Auskünfte und Beratung zu Seniorenwohnungen
gibt es u. a. bei:
n Senioren- und Pflegestützpunkt für den Landkreis
Helmstedt (Adressen S. 14 bzw. S. 15)
n den Wohlfahrtsverbänden.
Service-Wohnen/
Betreutes Wohnen für Senioren
In den letzten Jahren sind im Landkreis Helmstedt
verschiedene Angebote im Bereich des „Service–
Wohnens“ (auch „Betreutes Wohnen“ genannt)
entstanden und weitere sind bereits in Planung.
Ziel dieser Wohnalternative ist es, eine möglichst
selbstständige Lebensführung in einer eigenen – seniorengerecht
gestalteten – Wohnung mit professioneller
Unterstützung und Absicherung durch
Dienstleistungsangebote zu verbinden.
Die Bandbreite der angebotenen Leistungen kann
neben der Vermietung der Wohnung von einfachen
handwerklichen oder hauswirtschaftliche Hilfen
(Wäschedienst, Wohnungsreinigung) über Hilfen
bei den alltäglichen Dingen (Erledigung von
Schriftverkehr und Behördenangelegenheiten) bis
hin zu ambulanten Pflegeleistungen (bzw. der Vermittlung
solcher Leistungen) reichen. In der Regel
können – abgesehen von einigen Grundleistungen
– die weiterreichenden Leistungen bei Bedarf abgerufen
werden. Diese müssen nur dann bezahlt werden,
wenn sie tatsächlich benötigt werden.
Eine allgemein gültige Begriffsdefinition oder verbindliche
Qualitätsstandards für das Service-Wohnen
gibt es leider noch nicht. Die Angebote sind
von daher alle unterschiedlich. Einige dieser Wohnungen
sind direkt an ein Altenpflegeheim angebunden,
so dass Leistungen und Angebote dieser
Einrichtung mitgenutzt werden können.
Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung
sollten Sie sich ausführlich beraten lassen!
Einige Punkte, auf die Sie achten sollten:
1. Wohnung/Wohnanlage und Umfeld
Sind die Wohnungen und die Wohnanlage barrierefrei
gestaltet (siehe z. B. Kriterien S. 38) und
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