4.
4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
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Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder einen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen
„RF“ besitzen, können Sie auf Antrag von den
Rundfunk- und Fernsehgebühren befreit werden
bzw. diese reduzieren.
Sie können sich auch an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung
(Adressen S. 12) wenden und dort
nachfragen, ob diese die Vorlage des Originals auf
dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bestätigt.
Dann ist dem Antrage lediglich eine einfache
Kopie des Bewilligungsbescheides/Schwerbehindertenausweises
beizufügen und zu senden an:
ARD ZDF Deutschlandradio – Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
Antrag online unter: www.rundfunkbeitrag.de
Kostenlose Fernsehgeräte für Bedürftige
Die Deutsche Rundfunkhilfe gibt über die Wohlfahrtsverbände
jährlich ein bestimmtes Kontingent
an Fernsehgeräten kostenlos an bedürftige Personen
ab. Voraussetzung ist, dass diese Personen gerade
durch das Fernsehgerät Kontakt zur Außenwelt
haben können (dies sind in der Regel alte,
pflegebedürftige und behinderte Menschen.)
Gleichzeitig müssen diese Menschen auch im finanziellen
Sinne bedürftig sein.
Telefonvergünstigungen (Sozialtarif)
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit
dem Merkzeichen „RF“ oder einen gültigen Bescheid
über die Rundfunkgebührenbefreiung besitzen
(siehe oben) können Sie im „T-Punkt“ einen
Antrag zur Erteilung des Sozialtarifes stellen.
Näheres unter: www.telekom.de/sozialtarif oder
bei den T-Punkt-Läden der Deutschen Telekom.
Rechtshilfe (Beratungshilfe und
Prozesskostenhilfe)
Niemand muss aus finanziellen Gründen auf die
Wahrnehmung seiner Rechte verzichten! Wer sich
bei rechtlichen Problemen (z. B. bei Geldforderungen,
Kaufverträgen oder beim Testament) aufgrund
seiner geringen Einkünfte keinen Anwalt „leisten“
kann, kann sich unter Umständen im Rahmen der
Beratungshilfe kostenlos durch einen Anwalt beraten
und ggf. auch vertreten lassen.
Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das
Amtsgericht. Vielfach kann Ihnen dort schon kostenlos
mit einer direkten Auskunft, einem Hinweis
oder der Aufnahme eines Antrages weitergeholfen
werden. Wenn jemand Schwierigkeiten hat, die
Kosten eines Prozesses zu zahlen, kann ggf. Prozesskostenhilfe
gewährt werden. Über den entsprechenden
Antrag entscheidet das Gericht.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim:
Amtsgericht Helmstedt
Stobenstraße 5, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/1203-0, Fax: 05351/1203-50
www.amtsgericht-helmstedt.niedersachsen.de
/www.rundfunkbeitrag.de
/sozialtarif
/www.amtsgericht-helmstedt.niedersachsen.de