12.
12. Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
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Eine Nachtpflege wird derzeit im Landkreis Helmstedt
nicht angeboten. Bei Bedarf wenden Sie sich
bitte an Ihre Pflegekasse.
Angebote zur Tagespflege bieten:
AWO-Tagespflege
Amtsgarten 6, 38154 Königslutter
Tel.: 05353/919330, Fax: 05353/91933199
www.awo-bs.de
Dubistmensch
Bahnhofstraße 22, 38379 Wolsdorf
Tel.: 05355/6993194
www.dubistmensch.de
Tagespflegeeinrichtung des
Paritätischen Helmstedt e. V.
Bismarckstraße 9, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/5362215, Fax: 05351/5362216
www.paritaetischer.de/kreisgruppen/helmstedt
Tagespflege Stiemerling Pusteblume
Schöppenstedter Straße 20, 38154 Königslutter
Tel.: 05353/9110
Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine auf
maximal acht Wochen begrenzte Aufnahme in eine
stationäre Einrichtung (z. B. Pflegeheim). Sie kann
in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege
zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, z. B.
nach einem Krankenhausaufenthalt. Die Pflegekasse
leistet hierfür bis zu 1.612 Euro. Der Leistungsbetrag
kann aus noch nicht in Anspruch genommenen
Mitteln aus der Verhinderungspflege (S. 48)
um bis zu 1.612 Euro erhöht werden. Der für die
Kurzzeitpflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag
wird auf den Leistungsbetrag der Verhinderungspflege
angerechnet.
Dies kann z. B. der Fall sein,
n wenn im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung
vorübergehend ein größerer Pflegebedarf
besteht, der zu Hause nicht abgedeckt werden
kann
n wenn häusliche Pflegepersonen vorübergehend
ausfallen (durch Krankheit, Unfall, psychische
Überforderung oder auch Urlaub usw.)
n wenn die Wohnung zeitweise nicht nutzbar ist
(z. B. wegen Renovierung oder wenn Wohnungsanpassungsmaßnahmen
durchgeführt werden)
n zur Überbrückung bis ein geeigneter Pflegeplatz
zur Verfügung steht (zu Hause oder in einem
Pflegeheim) oder wenn zunächst abgeklärt werden
muss, ob eine stationäre Pflege notwendig
werden könnte etc.
In der Regel bieten fast alle Senioren- und Pflegeheime
(Adressen S. 61) ganzjährig so genannte
„eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze an, d. h. wenn
Dauerpflegeplätze nicht besetzt sind, werden diese
vorübergehend im Rahmen der Kurzzeitpflege besetzt.
Leistungen der Pflegeversicherung
zur Kurzzeitpflege:
siehe Kapitel 10, ab S. 47
12. Tages-, Nacht- und
Kurzzeitpflege
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