3.
3. Tipps und Ratschläge
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Sammlungen
Für jede Art von Sammlung (z. B. Straßensammlungen
mit der Sammelbüchse, Sammlungen an der
Haustür, Verkaufssammlungen, wo der Erlös aus
den Waren zum Spendenbeitrag wird, etc.) brauchen
die Veranstalter eine Erlaubnis und einen Sammelausweis
vom Ordnungsamt. Lassen Sie sich diesen
Ausweis zeigen, wenn Sie Zweifel an der
Seriosität der Sammlung haben! Spenden Sie
grundsätzlich nur bei Organisationen, die Sie kennen!
Informationen über die genehmigten Sammlungen
erhalten Sie beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder
Gemeindeverwaltung (Adressen S. 12).
Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen!
„Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen!“
So fangen oft Briefe von (Werbe-)Firmen an, die Sie
zu einer Verkaufsveranstaltung, meistens in eine
Gastwirtschaft, einladen. Wie bei den häufig angebotenen
sog. „Kaffeefahrten“, locken die Veranstalter
mit vielen Gewinnen, Geschenken oder Versprechungen.
Wenn Sie an einer solchen Veranstaltung/
Fahrt teilnehmen, überprüfen Sie unbedingt die
Preise der dort angebotenen Waren. Sie sind oft
überhöht und entsprechen meistens nicht dem tatsächlichen
Wert. Also: Vorsicht vor erhöhten Preisen
und lassen Sie sich nie unter Druck setzen, etwas
zu kaufen!
Übrigens: Werbeverkaufsveranstaltungen müssen
dem Ordnungsamt angezeigt werden. Sollten
Sie Fragen zu einer solchen Veranstaltung
haben, können Sie sich dort informieren! (Adressen
Stadt-/Gemeindeverwaltungen S. 12).
Widerrufsrecht bei Verträgen
Wenn Sie einen Vertrag abgeschlossen/unterschrieben
haben und dieses im Nachhinein bereuen, erkundigen
Sie sich, ob Ihnen ein Rücktrittsrecht zusteht!
In sehr vielen Fällen können Sie den Vertrag
innerhalb einer bestimmten Frist (z. B. 2 Wochen)
schriftlich widerrufen. Dies gilt insbesondere auch
für solche Verträge, die Sie an der Haustür abgeschlossen
haben!
Nähere Informationen erhalten Sie z. B. bei der Verbraucherzentrale
(Adresse S. 18), oder als Mitglied
auch bei den Sozialverbänden (SoVD, VdK).
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden?
Opfer von Straftaten leiden meistens nicht nur an
den materiellen und körperlichen Schäden, sondern
vor allem auch unter psychische Belastungen.
Die unten genannte Anlaufstelle steht Opfern von
Kriminalität und Gewalt auf vielfältige Weise zur
Seite, z. B. durch
n persönliche Betreuung nach einer Straftat
n Hilfestellung im Umgang mit Behörden
n finanzielle Unterstützung in Notlagen (die durch
die Straftat hervorgerufen wurden)
n Begleitung zu Gerichtsterminen
n Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen
etc.
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Opferhilfebüro Braunschweig
Schillstraße 1, 38102 Braunschweig
Tel.: 0531/7019-158 und -156
Fax: 0531/7019-501
www.opferhilfe.niedersachsen.de
Sicherheit im Straßenverkehr
Ältere Menschen sind oft im Straßenverkehr besonders
gefährdet, da das Reaktionsvermögen im Alter
in der Regel nachlässt.
Achten Sie als Fußgänger auf helle Kleidung (am
besten mit Reflektionsstreifen) und nehmen Sie
abends immer eine Taschenlampe mit!
Fahren Sie kein Auto, wenn es Ihnen nicht gut geht
oder Sie sich nicht fit fühlen! Sie setzen sonst schnell
Ihr Leben und das Ihrer Mitmenschen aufs Spiel!
/www.opferhilfe.niedersachsen.de