4.
4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
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Hilfen für Menschen mit Behinderung
Menschen, die an einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Behinderung leiden (oder von einer
Behinderung bedroht sind), stehen besondere Hilfen
zu! In Betracht kommen – je nach Einzelfall –
z. B. medizinische und berufsfördernde Leistungen
sowie finanzielle Hilfen.
Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie:
n beim Landkreis Helmstedt – GB Soziales (Adresse
S. 25)
n bei den Wohlfahrtsverbänden (Adresse S. 16)
Viele Vergünstigungen und Rechte gewährt der
Schwerbehindertenausweis – für Personen, denen
ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens
50 % zuerkannt worden ist.
Das kann z. B. sein:
n Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht/
Gebührenermäßigung beim Telefon
n Vergünstigungen/Freifahrten bei Bus und Bahn
n Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer
n Sonderparkerlaubnisse
n Freibeträge bei der Lohn- und Einkommenssteuer
sowie bei der Berechnung des Wohngeldes
usw.
Der Ausweis wird beantragt beim:
„Versorgungsamt“:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie
Außenstelle Braunschweig
Schillstraße 1, 38100 Braunschweig
Tel.: 0531/7019-0
E-Mail: poststelle@va-bs.niedersachsen.de
www.soziales.niedersachsen.de
(Antragsformular zum download)
Sprechtage: Jeden 3. Donnerstag im Monat von
9.00 – 12.00 Uhr im GB Soziales, Conringstraße
28, 38350 Helmstedt, 2. Obergeschoss, Sitzungsraum
(Zimmer 209).
Hier erhalten Sie auch weitere Auskünfte, z. B. über
die Anspruchsvoraussetzungen und die Vergünstigungen,
die Ihnen gewährt werden können.
Nähere Informationen enthält auch die kostenlose
Broschüre:
„Ratgeber für Menschen mit Behinderung“
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS)
www.bmas.service.publikationen.de
Beratung erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen
für Menschen mit Behinderungen:
n Landkreis Helmstedt – GB Gesundheit – Sozialpsychiatrischer
Dienst (Adresse S. 31)
n Sozialverband Deutschland (Adresse S. 28)
n bei allen Wohlfahrtsverbänden (Adressen S. 16).
Servicestellen für Rehabilitation
„Rehabilitation“ bedeutet dem Wortsinn nach die
Wiederherstellung der Gesundheit bzw. von Fähigkeiten,
um den Alltag wieder meistern zu können.
Die „gemeinsamen Servicestellen“ der gesetzlichen
Rehabilitationsträger bieten behinderten und von
Behinderung bedrohten Menschen eine zentrale
Anlaufstelle (u. a.) in Fragen der Rehabilitation. Sie
übernehmen z. B. eine „Lotsenfunktion“ bei der
Frage, an welchen Träger man sich wenden muss,
um eine Rehabilitationsleistung oder -maßnahme
zu beantragen. Die Mitarbeiter der Servicestellen
erläutern dabei nicht nur den konkreten Sachverhalt
(insbesondere hinsichtlich des Verfahrensablaufs),
sondern sie vermitteln direkt an die richtigen
Ansprechpartner (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger,
Agentur für Arbeit etc.) bzw. helfen
konkret bei der Antragstellung.
Gemeinsame Service-Stelle Landkreis Helmstedt:
IKK classic
Willy-Brandt-Ring 1, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/526-122, Fax: 05351/526-340
/www.soziales.niedersachsen.de
/www.bmas.service.publikationen.de
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