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4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
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4. Finanzielle Hilfen und
Vergünstigungen
Viele Seniorinnen und Senioren verfügen aufgrund
ihrer Lebensumstände in der Vergangenheit im Alter
nur über geringe Einkünfte. Wenn auch Sie hiervon
betroffen sind, scheuen Sie sich bitte nicht, die
Ihnen zustehenden finanziellen Hilfen und Vergünstigungen
in Anspruch zu nehmen, denn dies ist Ihr
gutes Recht!
Einige Beispiele finden Sie im Folgenden:
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch (SGB)
Zwölftes Buch (XII)
Wer seinen Lebensunterhalt (Essen, Kleidung etc.)
nicht oder nicht vollständig aus seinem Einkommen
und Vermögen (sowie aus dem des Lebenspartners)
bestreiten kann und
n die Altersgrenze erreicht hat oder
n volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert
ist
kann Leistungen der Grundsicherung als Sozialhilfeleistung
beantragen. Da die Grundsicherung eine
einkommensabhängige Leistung ist, besteht ein
Anspruch nur dann, wenn das zur Verfügung stehende
Einkommen eine gewisse Grenze unterschreitet.
Vermögen muss i.d.R. nur eingesetzt werden, soweit
es einen Freibetrag von z.Z. 5.000 Euro pro
Person übersteigt.
Zwecks näherer Auskunft und Antragstellung wenden
Sie sich bitte an:
Landkreis Helmstedt – GB Soziales –
Conringstraße 28, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/121-2418 /-2419 oder 05351/121-0
Wohngeld
Wenn Ihre Miete oder Hausbelastung im Verhältnis
zu Ihrem Einkommen hoch ist, können Sie ggf.
Wohngeld beantragen:
Bewohner der Stadt Helmstedt (einschließlich Büddenstedt,
Emmerstedt und Barmke) wenden sich
bitte an:
Stadt Helmstedt – FB 21 Schulen,
Soziales und Jugend sowie Sport
Rathaus, Markt 1, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/17-2130/31 (Wohngeld)
Die Bewohner des übrigen Kreisgebietes wenden
sich bitte an:
Landkreis Helmstedt – GB Soziales –
Conringstraße 28, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/121-2445 /-2450 (Wohngeld)
Dort werden Sie auch individuell über einen möglichen
Wohngeldanspruch beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auch
im Internet unter „Wohngeld“ und beim