6.
6. Vorsorge
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dungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung
nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht
wahren.
Was ist bei der Patientenverfügung zu beachten?
Wenn sich ein Patient nicht mehr äußern kann, so
haben die behandelnden Ärzte den vorher (schriftlich)
geäußerten oder den mutmaßlichen Willen
des Patienten zu berücksichtigen.
Die von Ihnen erstellte Patientenverfügung ist eine
Dokumentation und ein Indiz Ihres mutmaßlichen
Willens.
Je aktueller und je persönlicher Sie diese Verfügung
formulieren, je mehr kann sie den behandelnden
Ärzten zu einer Entscheidung in Ihrem Sinne verhelfen.
Deshalb sollten Sie Muster-Formulare genau prüfen,
ob sie für Ihre Bedürfnisse geeignet sind. Überprüfen
Sie alle ein bis zwei Jahre die Verfügung und
passen Sie diese einer eventuell veränderten Lebenssituation
an. Sie können auch eine von Ihnen
genannte Vertrauensperson bevollmächtigen, Sie
im Sinne Ihrer Patientenverfügung zu vertreten.
Was soll eine Patientenverfügung beinhalten?
Sie sollten in der Patientenverfügung ausdrücklich
und möglichst persönlich formuliert darlegen, welche
Behandlungsmaßnahmen Sie im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit
wünschen und welche Maßnahmen
zu unterlassen sind.
Wenn Sie Ihre Zustimmung zu lebenserhaltenden
oder lebensverlängernden Maßnahmen verweigern,
so schildern Sie die Voraussetzungen hierfür
möglichst genau.
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich mit Ihrem Hausarzt besprechen
und er als Zeuge Ihre Verfügung mit unterschreibt.
Wie soll eine Patientenverfügung aufbewahrt
werden?
Sie können Ihre Verfügung bei Ihren persönlichen
Unterlagen, bei Angehörigen oder Freunden oder
auch bei Ihrem Hausarzt aufbewahren.
Einen Hinweis auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort
der Patientenverfügung sollten Sie
immer bei sich tragen, z. B. in der Geldbörse.
Nähere Informationen und Informationsmaterial
zur gesetzlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten
Sie beim:
Landkreis Helmstedt
GB Soziales – Betreuungsstelle
Conringstraße 28, 38350 Helmstedt
Tel.: 05351/121-2467, Fax: 05351/121-2615
E-Mail: betreuungsstelle@landkreis-helmstedt.de
Information und Beratung erhalten Sie außerdem
beim Amtsgericht (Betreuungsgericht) Helmstedt
(Adresse S. 26)
Kostenloses Informationsmaterial (z. B. auch Muster
Formulare) zu den oben genannten Themen
erhalten Sie beim:
Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Tel.: 030/18580-0
E-Mail: poststelle@bmjv.bund.de
www.bmjv.de
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