10.
10. Die soziale Pflegeversicherung
47
mieren. Gestalten Sie beim Begutachtungstermin
Ihren Tagesablauf wie sonst auch, damit der Gutachter
einen möglichst realistischen Eindruck erhält.
Sie sollten keinesfalls etwas „beschönigen“ oder
„verschweigen“, sondern offen Ihren täglichen Hilfebedarf
schildern (d. h. alle Pflegeleistungen, die
Angehörige, Nachbarn etc. für Sie erbringen). Achten
Sie darauf, dass alle wesentlichen Tätigkeiten
angesprochen werden! Lassen Sie sich durch Fragen
oder Äußerungen nicht verunsichern. Fragen
Sie nach, auch mehrmals, wenn Sie etwas nicht verstanden
haben.
Manchmal ist es erforderlich, dass der Begutachtende
auch mit Angehörigen und Pflegepersonen
alleine spricht, um offen über den notwendigen
Pflegebedarf sprechen zu können. Dies ist besonders
bei Personen mit psychischen Störungen dringend
zu empfehlen.
Die Begutachtung muss innerhalb von 20 Werktagen
erfolgen und das Ergebnis, zusammen mit dem
Gutachten, spätestens 5 Wochen nach Antragstellung
schriftlich zugesandt werden (diese Regelung
gilt ab 01.01.2018).
Sind Sie mit der Einstufung der Pflegekasse nicht
einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats
Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist kostenfrei
und kann formlos bei der Pflegekasse eingereicht
werden.
n Prüfen Sie, ob das Gutachten alle wichtigen
Punkte enthält.
n Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren eigenen
Aufzeichnungen (Pflegeprotokoll, Pflegetagebuch).
Das Berechnungssystem ist allerdings sehr komplex
und nur eingeschränkt nachzuvollziehen. Holen Sie
sich ggf. also unbedingt Expertenrat ein!
Wenn ein Pflegedienst bei Ihnen tätig ist, kann Ihnen
dieser beim Widerspruch behilflich sein. Falls
der Widerspruch keinen Erfolg hat, können Sie Klage
beim Sozialgericht erheben. Bei Fragen oder
Problemen hinsichtlich der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit
wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse,
an Anbieter von Pflegeleistungen oder an den Pflegestützpunkt
(S. 14).
Leistungen der
Pflegeversicherung
Hinweis: Leistungen der Pflegeversicherung müssen
bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn
Ihnen die Adresse nicht bekannt ist, rufen Sie bei
Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich mit der
Pflegekasse verbinden. Da das Antragsdatum für
den Leistungsbeginn entscheidend ist, sollten Sie
auf eine frühzeitige Antragstellung achten.
Wichtig: dazu genügt bereits die tel. Anforderung
des schriftlichen Antragsformulars bei Ihrer
Pflegekasse!
Leistungen in der häuslichen Pflege:
Sie können hier zwischen drei verschiedenen Leistungsformen
wählen:
n Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige oder
Bekannte)
n Pflegesachleistung (bei Pflege durch zugelassene
Pflegedienste)
n Kombinationsleistung (wenn die Hilfe von Angehörigen
oder Bekannten durch Mitarbeiter
zugelassener Pflegedienste ergänzt wird, wird
ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt).