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8. Wenn die Kräfte nachlassen – Hilfen für zu Hause
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8. Wenn die Kräfte
nachlassen –
Hilfen für zu Hause
Im Kreis Helmstedt gibt es ein breites Netz von
häuslichen Versorgungs- und Hilfeangeboten insbesondere
auch für ältere und pflegebedürftige
Menschen. Diese können Ihnen helfen, den oft beschwerlichen
Alltag (besser) zu bewältigen.
Hinweis: Nähere Informationen zu den Angeboten
vor Ort erhalten Sie u. a. im Senioren-
und Pflegestützpunkt (siehe S. 14/15), bei den
Wohlfahrtsverbänden (siehe S. 16) und den
Pflegediensten (Adressen S. 54)
Ehrenamtliche Besuchsdienste und
Hilfeleistungen
Vielen älteren Menschen fällt es schwer, die Wohnung
ohne fremde Hilfe zu verlassen. Doch Einsamkeit
und Isolation als Folge seltener familiärer,
freundschaftlicher oder nachbarschaftlicher Kontakte
müssen nicht sein!
Ehrenamtliche Besuchsdienste bieten nicht nur die
Möglichkeit, sich mit jemandem zu unterhalten,
sondern je nach Ihren Wünschen wird Ihr Besuch
Ihnen ggf. auch etwas vorlesen, ein Gesellschaftsspiel
mit Ihnen spielen, Sie beim Spazierengehen,
Einkaufen oder zum Gottesdienst begleiten o.ä.
Ggf. können Sie über Ehrenamtliche auch weitergehende
Hilfeleistungen erhalten.
Erkundigen Sie sich über Möglichkeiten vor Ort z. B.
bei den Kirchengemeinden und den Wohlfahrtsverbänden
(Adressen S. 16).
Wer hilft zu Hause und
im Garten oder beim Einkaufen und
bei Behördengängen?
Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder fortgeschrittenem
Alter Hilfen im Haushalt oder Garten,
beim Einkaufen usw. benötigen, können sie sich
auch an folgende Stellen wenden:
Soziale Dienste bei den Wohlfahrtsverbänden
(Adressen siehe S. 16)
Neben Hilfen im Haushalt werden z. B. auch die Begleitung
bei Arztbesuchen und Spaziergängen, sowie
die Erledigung von Einkäufen und Behördengängen
angeboten.
Ambulante Pflegedienste
(Adressen S. 54)
Diese sind vor allem, aber nicht nur, dann Ansprechpartner,
wenn die Hilfeleistungen im Rahmen
einer Pflegebedürftigkeit notwendig werden
(z. B. hauswirtschaftliche Verrichtungen usw.).
Wenn Sie pflegebedürftig sind, können die Kosten
unter Umständen aus Mitteln der Pflegeversicherung
oder auch durch andere Kostenträger gezahlt
werden.
Ggf. kommt auch eine Übernahme aus Mitteln der
Sozialhilfe in Betracht.
Es empfiehlt sich, vor der Inanspruchnahme die
Leistungen und Preise zu vergleichen und sich über
eine mögliche Kostenübernahme zu informieren.