6.
6. Vorsorge
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Testament
Mit einem Testament können Sie sicherstellen, dass
Ihr Besitz/Vermögen (Nachlass) so aufgeteilt wird,
wie Sie es wünschen. Liegt kein Testament vor,
wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge
verteilt. Grundsätzlich erben die nächsten Verwandten
und der Ehegatte oder, wenn kein Erbe
ermittelt werden kann, der Staat.
Da es sich beim Erbrecht um ein breites und kompliziertes
Rechtsgebiet handelt, kann in diesem
Ratgeber nicht im Einzelnen darauf eingegangen
werden (die Rechtsberatung ist zudem den Rechtsanwälten
und Notaren vorbehalten).
Lassen Sie sich eventuell von einem Rechtsanwalt
oder Notar beraten, wie die gesetzliche Erbfolge in
Ihrem Fall aussehen wird und ob es ratsam ist, ein
Testament aufzusetzen (Personen mit geringem
Einkommen können u.U. eine kostenfreie oder verbilligte
Rechtsberatung in Anspruch nehmen – siehe
S. 26).
Ein Testament muss nicht zwingend vor einem Notar
erstellt werden, sondern Sie können dieses auch
selbst verfassen. Sie sollten sich dann allerdings vorher
genau informieren, auf was Sie achten müssen.
Wichtig: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern
oder widerrufen, wenn es nicht mehr Ihrem
Willen entspricht!
Weiteres Informationsmaterial erhalten Sie hier:
„Erben und Vererben“.
Informationen und Erklärungen zum Erbrecht.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
www.bmjv.de
„Vererben – erben –
Was Sie über das Erbrecht wissen sollten“.
Text in Leichter Sprache.
Niedersächsisches Justizministerium
www.mj.niedersachsen.de
Dokumentenmappe
(siehe auch Kapitel 3, Notfallmappe, ab S. 19)
Es empfiehlt sich, eine Mappe anzulegen, in der Sie
alle wichtigen Papiere (z. B. Familienstammbuch,
Sozialversicherungsunterlagen, Rentenbescheide,
Testament, Vollmachten usw.) unterbringen, damit
diese bei Bedarf griffbereit sind.
Verständigen Sie Ihre nächsten Verwandten oder
eine Person Ihres Vertrauens, wo Sie diese Mappe
aufbewahren!
/www.klinzmann-bestattungen.de
/www.bmjv.de
/www.mj.niedersachsen.de